Der Energieausweis

Der Energieausweis ist bundeseinheitlich seit der Energieeinsparverordnung Pflicht. Er ist erforderlich bei Neubau, Neu-Vermietung und Neu-Verpachtung eines Gebäudes bzw. einer Wohnung. Der Energieausweis ist nur für das gesamte Gebäude ausstellbar.

Es wird unterschieden zwischen einem Bedarfsausweis (Theoretischer Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Bezug auf die Gebäudehülle und das Gebäudevolumen) und einem Verbrauchsausweis(Energieverbrauch der letzten 3 Jahre im Bezug auf die Wohnfläche).

Für alle Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Bei Bestandsgebäuden kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden, wenn:

  • Wohngebäude mehr als 4 Wohnungen haben
  • der Bauantrag nach 01.11.1977 gestellt wurde
  • nach dem Standard WSchVo 1977 gebaut oder saniert wurde